In diesem Zusammenhang wird oft der Begriff „Bauerwartungsland“
genannt. Was ist Bauerwartungsland? Eigentlich kann es doch nur Bauland oder
kein Bauland geben. Im Rahmen der Wertermittlung wird der Begriff jedoch
definiert. Hierbei wird meist unterschieden zwischen subjektivem und objektivem
Bauerwartungsland.
Subjektives Bauerwartungsland ist mit Vorsicht zu genießen, da
nur die näheren Umstände, wie Lage am Bebauungsrand oder Wunschvorstellungen
eines Politikers, die Annahme zulassen, dass die Grundstücke einmal Bauland
werden könnten. Etwas anderes ist es bei objektivem Bauerwartungsland. Diese
Flächen sind bereits im ‚Flächennutzungsplan‘ als zukünftige Bauflächen
ausgewiesen. Insofern kann früher oder später mit der Umwidmung in Bauland
gerechnet werden. Nur die Frage nach dem wann kann keiner verbindlich
beantworten. Auch besteht die Gefahr, dass der Flächennutzungsplan geändert
wird, denn er ist für Grundstückseigentümer unverbindlich.
Informieren kann man sich bei Immobilienberatern, auf den
Bauämtern, über öffentliche Bekanntmachungen und heutzutage auf den
Internetseiten der Gemeinden.




